Familientrauerbegleitung & Sensibilisierung
pragmatisch. ehrlich. echt.
Systemische Beratung & Therapie
Authentizität
Raum für Trost und Entwicklung
Trost & Entwicklung
Raum geben. Raum schaffen. Raum halten.
Meinem Gegenüber Zeit, Wertschätzung, Aufmerksamkeit, Verständnis und ein offenes Ohr entgegenbringen.
Trost. Zuspruch. Seelischen Halt und Ermutigung geben. In Phasen von Trauer durch Tod (Mensch oder Tier), Trennung, Veränderungen oder auch unerfüllten Wünschen und Vorstellungen.
Sich ent-wickeln, ent-falten, von alten Mustern oder Gegebenheiten lösen.
Von der Suche nach dem tiefen Inneren, dem wahren Kern, dem ureigenen Selbst hin zur Umsetzung.
ist es zeit für eine veränderung?
Veränderung
Kennen Sie den Gedanken, dass es da doch wohl noch so viel mehr in Ihrem Leben geben müsste?
Dass es so, wie es gerade ist, einfach nicht passt, Sie aber auch nicht wissen, wie es passen würde?
Haben Sie manchmal das Gefühl im falschen Leben festzustecken? Nicht Sie SELBST sein zu können?
Oder stehen Sie vor einer Entscheidung, bei der Sie nicht weiter wissen?
Möchten Sie sich, Ihre Glaubenssätze, Ihre Familienstruktur näher kennen lernen?
Möchten Sie sich aus alten, eingefahrenen Handlungsmustern lösen, müssen diese aber erstmal kennen lernen?
Wie Sie sehen gibt es unzählige Möglichkeiten mit systemischer Beratung zu arbeiten. Zusammengefasst geht es um Bewusstwerdung eigener Strukturen und um die Suche nach einer möglichen "Lösung", die für Sie stimmig ist. Es gibt dabei natürlich kein richtig oder falsch. Sondern es geht darum, Sie wieder mit Ihnen selbst und Ihrem Bauchgefühl zu verbinden. Um Sie zu dem Gefühl zurück zu bringen, dass Sie genau richtig sind, so wie Sie sind! Dass Sie ihr volles Potenzial auszuschöpfen lernen und wieder Freude, Zufriedenheit und Lebendigkeit in Ihr Leben (zurück) bringen.
Ressourcen & Prozess
orientiert
Mutmacherin
Überblick
Selbstbestimmung
Ordnung
Potenzialentfaltung
Visionsschmiede
Struktur
Impulsgeberin
Hilfe zur
Selbsthilfe
Raum
Podcasts
Podcasts
Änderung der bayerischen Bestattungsverordnung zum 01.04.2021!!!
Mittlerweile wurde -unter anderem- die Frist von 96 Stunden, um Verstorbene zu bestatten oder einzuäschern, wie in beiden Folgen erwähnt, wurde nun auf bis zu acht Tage verlängert.